Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages mit der „wellnester Losheim am See GmbH“ (Vermieter)

1) Abschluss des Vertrages

Die Vertragsbedingungen und angegebenen Preise gelten für Buchungen für die Campingsaison vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 bzw. bis zur Herausgabe neuer Preise bzw. Vertragsbedingungen. Die Preise können zudem nachfragebedingt angepasst werden. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/ Beherbergungsvertrages verbindlich an.

Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn postalisch oder per E-Mail bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

Es kommt kein Pauschalreisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung

Buchungsänderungen behalten wir uns aus zwingend erforderlichen Gründen vor. Anpassungen der Preise und Vertragsbedingungen, sowie Änderungen in der Aufstellung und Erneuerung der Mietobjekte (und dadurch evtl. Neueinstufung in eine andere Preiskategorie) behalten wir uns unterjährig vor dem jeweiligen Vertragsschluss vor.

2) Mietgesamtpreis

Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Bei Inanspruchnahme von etwaigen Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.

3) Zahlung und Verzug

Bei Onlinebuchungen und Buchungen, die weniger als 15 Tage vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes erfolgen, ist die Zahlung sofort fällig. Bei allen anderen Buchungen hat der Mieter nach Erhalt der Reservierungsbestätigung den Betrag innerhalb von 7 Tagen zu leisten.

Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 4) zu tragen.

4) Umbuchungs- und Rücktrittsbedingungen:

Bei mieterseitigen Umbuchungen gleich bleibender Mietdauer und Miethöhe (nur im gleichen Geschäftsjahr möglich) wird eine Bearbeitungspauschale von 15,– € erhoben.

Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern Sie als Mieter uns dies postalisch oder per E-Mail mitteilen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

Treten Sie vom Vertrag zurück, berechnen wir eine angemessene Entschädigung gemäß folgender Staffelung: Bis 15 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietgesamtpreises, ab 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietgesamtpreises. Bei Nichterscheinen werden 100% Mietgesamtpreis berechnet. Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann durch den Nachweis der Weitervermietung oder ersparter Aufwendungen vermindert werden. Wir empfehlen die Buchung einer externen Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).

Standplätze, die am Tag des Mietbeginns um 18.00 Uhr nicht besetzt sind, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Dies gilt ebenso für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Vermieter für eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise je nach Verfügbarkeit einen anderen Standplatz bereit.
Ein Widerrufsrecht nach BGB § 355 besteht nicht, da es sich um einen Vertrag über Beherbergungsdienstleistungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt (BGB § 312g (2) 9.).

5) Sonderbedingungen Mietobjekte

Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchst-belegungszahl erfolgen, und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn, dass das Objekt durch den Vermieter hierfür ausgewiesen ist und durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil geworden sind. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Mietkaution von bis zu 250, – € pro Objekt zu erheben.

Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft und melden Sie eventuelle Mängel unserem Servicepersonal oder der Rezeption noch am gleichen Tag. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt das Mietobjekt als mängelfrei übernommen.

Wir möchten Sie optimal betreuen – dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Sollten während Ihres Aufenthaltes Mängel auftreten, so sind Sie verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden am Mietobjekt oder sonstigen Mietgegenständen und verloren gegangenes Inventar sind vom Mieter zu erstatten. Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung.

Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans, etc. neben den Mietobjekten ist nicht gestattet.

Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption und muss spätestens am Abreisetag um 12 Uhr erfolgt sein.

6) Anreise und Abfahrt

Der gebuchte Standplatz bzw. das Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr übergeben werden. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz bzw. das Objekt ab 16.00 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Sollte das gebuchte Mietobjekt bzw. der Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt /-platz mindestens in vergleichbarer Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7) Besuch

Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale sowie PKW-Parkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die den Platz nur zum Zwecke eines Gaststättenbesuchs betreten.

8) Hygienekonzept

Sofern gesetzliche Bedingungen bestehen, werden wir das jeweils aktuelle Hygienekonzept des Betriebs unter www.camping-losheimamsee.de veröffentlichen In diesem Fall gilt als verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen, der mit Buchung akzeptiert wird. Aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen kann es zu Einschränkungen des Betriebs kommen, Einrichtungen können ggf. nicht wie gewohnt bzw. nur unter Auflagen öffnen, es kann einschränkende Verhaltensvorschriften geben. Diese Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz unserer Gäste und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und begründen keinen Minderungsanspruch.

9) Platzordnung

Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die aushängende sowie auf der Internetseite www.camping-losheimamsee.de hinterlegte Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, zu beachten. Diese gilt als verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen, der mit Buchung akzeptiert wird. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr. Open-Air-Veranstaltungen wie z. B. Live-Musik oder Open-Air Kino können in Ausnahmefällen länger andauern.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Das Befahren des Platzes ist nur mit einem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Beim Aufstellen des Wohnwagens und Vorzeltes sind Mindestabstände von 1 Meter zur Parzellengrenze einzuhalten. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen im Vorzeltbereich keine Folien ausgelegt werden. Abweichungen in den Parzellengrößen und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor. Anpflanzungen gehören zur Parzelle mindern deren ausgewiesene Größe nicht.

10) Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters.

Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, Platzordnung oder den Hygieneplan, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

11) Steuerliche Änderungen

Der Vermieter behält sich bei Erhebung bzw. Veränderung gemeindlicher Abgaben wie z.B. einer Tourismusabgabe oder Steuern eine Anpassung des Preises vor.

12) Hunde/Haustiere

Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist gegen die Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Hunde müssen auf dem Platz angeleint bleiben. Hinterlassenschaften sind zu beseitigen. Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass Hunde keine Gäste anfallen oder belästigen. Hunde, die nicht hören, sind an einer kurzen Leine zu halten. Manche Menschen haben Angst vor Hunden. Darauf ist vom Hundehalter vorausschauend Rücksicht zu nehmen. Mieter sind zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Hundeverordnung des Saarlandes auf dem Gelände des Campingplatzes verpflichtet und stellen sicher, dass ihre Angehörigen und Besucher dies ebenso tun.

13) Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Bei Körper- oder Gesundheitsschäden haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.

14) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen des aktuellen Datenschutzrechts nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet oder wenn Sie in die Verarbeitung einwilligen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Sie können jederzeit Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Ihrer Person erhalten und Ihre Einwilligung widerrufen. Für die Auskunft oder den Widerruf reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.

Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zeitweilig gespeichert und im Bedarfsfall ausgewertet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

15) Irrtumsvorbehalt

Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

16) Schlussbestimmungen

Für Vollkaufleute sowie für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der „wellnester Losheim am See GmbH“, Zum Stausee 210, 66679 Losheim am See.

Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

17) Geschäftsverbindung

Wellnester Losheim am See GmbH, Zum Stausee 210, 66679 Losheim am See

www.camping-losheimamsee.de / Tel.: 06872-4770 / kontakt@camping-losheimamsee.de

Amtsgericht Saarbrücken HRB 107377 / Geschäftsführung: Stephan Krug, Lars Nielsen

Steuernr.: 040/122/58386 / USt.-IdNr.: DE815902152

Bankverbindung:

VVB eG Saarlouis IBAN DE19 5909 2000 1376 6600 08 / BIC: GENODE51SB23