wellnester losheim am see

Platzordnung

Lieber Gast, herzlich willkommen auf unserem Campingplatz!

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie bei uns verbringen werden, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu unterlassen, was die Gemeinschaft der Gäste stören könnte und sich an die nachfolgende Platzordnung zu halten. Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

  1. Unser Campingplatz befindet sich in einem sensiblen und schützenswerten Bereich am Stausee Losheim. Eine gesunde Umwelt und schöne Natur ist die Grundlage für unser Handeln, um die Ferienanlage auch für künftige Gäste attraktiv zu halten. Wir verpflichten uns und bitten unsere Gäste um eine sparsame und umweltverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, wie Energie und Wasser. Selbstverständlich müssen auch die Gäste unseres Campingplatzes im angrenzenden Waldgebiet die Regeln des 🔗Landeswaldgesetzes einhalten. Darüber hinaus gelten für das Camping gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die 🔗Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CWVO) des Saarlandes in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Melden Sie sich bei Ankunft gleich in der Rezeption an. Auch dann, wenn Sie den Platz nur kurze Zeit als Besucher betreten. Wenn Sie ein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, sagen Sie es uns bitte bei der Anmeldung. Die Nutzung des Campingplatzes durch Aufstellen eines Zeltes oder eines Wohnwagens ohne vorherige Anmeldung bei der Rezeption und Absprache mit der Platzleitung kann erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen (möglicherweise erforderlich werdender Abbau wegen vorliegender Reservierung oder einer Nutzungsbeschränkung), die nicht sein müssen. Pro Standplatz dürfen aufgestellt werden: 1 Caravan mit Vorzelt oder 1 Wohn/Schlafzelt oder 1 Wohnmobil. Sogenannte „Partyzelte“ oder andere Großzelte, die nicht zum Wohnen/Schlafen bestimmt sind, sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Platzleitung kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen. Pro Parzelle darf grundsätzlich nur jeweils ein Fahrzeug abgestellt werden. Für weitere angemeldete Fahrzeuge gibt es einen Parkplatz vor dem Campingplatz.
  3. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach der zurzeit gültigen Preisliste die für den Campingplatz festgelegten Preise. Die Abrechnung der Platzmiete erfolgt pro Übernachtung. Bei der Anreise beachten Sie bitte, dass der gemietete Standplatz ab 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Der gemietete Standplatz sollte bis 12:00 Uhr des folgenden Tages geräumt sein, andernfalls wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Bei Nutzung ohne vorherige Anmeldung kann ein erhöhtes Entgelt erhoben oder auch ein Platzverweis ausgesprochen werden.
  4. Beim Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Platzleitung. Insbesondere sind die geforderten Mindestabstände einzuhalten. Unsere Dauergäste müssen berücksichtigen, dass der Wohnwagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen so aufgestellt werden muss, dass er jederzeit ortsveränderlich ist. Unter dem Wohnwagen darf nichts gelagert werden. Feste Sockelverkleidungen sind nicht zugelassen.
  5. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Ferner wird das Aufstellen von Vorbauten jeglicher Art, außer geschlossenen, handelsüblichen Vorzelten mit Vorzeltboden nicht gestattet. Handelsübliche Vorzelte sind solche, die mit dem Wohnwagen an den dafür vorgesehenen Führungsrinnen verbunden sind und die Gesamtlänge des Wohnwagens nicht überschritten wird. Überdächer zum Schutz des Wohnwagens vor Verunreinigung müssen ebenfalls handelsüblich sein und zusammen mit dem Wohnwagen die jederzeitige Ortsveränderlichkeit sicherstellen. Sie dürfen die Gesamtfläche von Wohnwagen und Vorzelt nicht mehr als 20 %, die Oberkante des Wohnwagens/Vorzelts um nicht mehr als 50 cm überragen. Das Material des Überdachs muss aus schwer entflammbaren Materialien bestehen. Ebenso dürfen weder feste Umzäunungen oder Aufbauten aufgestellt werden, wie z.B. Zäune, Tore, Treppen noch Erdbewegungen, Planierungen. u.ä. vorgenommen werden. Windschutzvorrichtungen und bewegliche Zäune sind nur nach vorheriger Genehmigung der Platzleitung zugelassen. Die Deichsel des Wohnwagens muss jederzeit aus Brandschutzgründen zugänglich sein. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre gefährdet oder belästigt wird. Jeder Eingriff in die Natur ist zu unterlassen. Das Pflanzen von Bäumen, Bambus o.ä. ist nicht gestattet. Bei Anpflanzungen wie Blumenbeeten ist darauf zu achten, dass heimische Gewächse verwendet werden, die sich auch optisch in das Gesamtbild der Anlage einfügen.
  6. Auf Sauberkeit legen Sie sicher so viel Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter auf der zentralen Müllsammel- und Entsorgungsstation der richtige Platz. Bitte trennen Sie die Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas, DSD-Verpackung) vom Restmüll. Hierfür sind separate Behälter aufgestellt. Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Schmutzwasser von Wohnwagen auf Standplätzen, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und regelmäßig geleert werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern. Verwenden Sie bitte in Ihren mobilen Toiletten in Wohnwagen/Wohnmobil möglichst keine Sanitärzusätze. Wenn von Ihnen Sanitärzusätze zugegeben werden, müssen diese kläranlagenverträglich sein. Diese mittlerweile handelsüblichen Produkte sind mit dem Umweltzeichen „umweltverträgliche Sanitärzusätze“ versehen. Die Entsorgungsstelle ist auf dem Platzplan gekennzeichnet.
  7. Aus Sicherheitsgründen besteht eine Pflicht, offenes Feuer nur an den dafür ausgewiesenen Stellen zu machen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zum 🔗Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes.
    Pro Standplatz dürfen nur bis zu 2 Flaschen bis zu 11 kg Gas und 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden. Dauerplatzmieter müssen der Platzleitung jährlich im April durch eine aktuelle Bescheinigung nachweisen, dass für den Wohnwagen die gesetzlich vorgeschriebene Gasabnahmeprüfung (alle zwei Jahre) vorgenommen wurde. Der Dauerplatzmieter ist verpflichtet, auf dem Standplatz einen eigenen Feuerlöscher bereit zu halten. Der Feuerlöscher muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften überprüft sein und über ein gültiges Prüfsiegel verfügen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten bzw. für von seinen bei uns aufgestellten Einrichtungen, Anlagen oder Geräten ausgehenden Schäden.
  8. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die Ihnen als Mieter, Ihren Angehörigen oder Besuchern sowie Tagesgästen entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters desselben oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bei einer durch den Vermieter, einen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  9. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie Andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Bei Veranstaltungen kann die Nachtruhe verschoben werden. Bei von uns noch nicht erkannten Ruhestörungen können Sie außerhalb der Rezeptionszeiten auch direkt und sofort mit dem Notdienst telefonieren (Punkt 15 der Platzordnung), damit für Abhilfe gesorgt werden kann.
  10. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. KFZ dürfen während der Ruhezeiten gem. Punkt 9 der Platzordnung auf dem gesamten Campingplatz grundsätzlich nicht bewegt werden.
  11. Für Ballspiele stehen besondere Flächen zur Verfügung, bitte benutzen Sie diese.
  12. Bitte baden Sie ausschließlich an den ausgewiesenen Badestellen am Stausee.
  13. Die Platzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben; d.h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung des Mietobjektes mutwillig zerstört, beschädigt oder entwendet. Ein solches Verhalten berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Den Anweisungen der Platzleitung bzw. seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vermieter im Rahmen des Hausrechts vor, die Kündigung des Mietvertrages, in schwerwiegenden Fällen fristlos, auszusprechen.
  14. Wir respektieren Ihre Privatsphäre und verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen des aktuellen Datenschutzrechts nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. wenn Sie in die Verarbeitung einwilligen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Sie können jederzeit Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Ihrer Person erhalten und Ihre Einwilligung widerrufen. Für die Auskunft oder den Widerruf reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.
  15. Zur Sicherheit unserer Gäste und zum Schutz vor Vandalismus werden Teile der Anlage an mehreren Stellen videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert. Sofern die Aufzeichnungen nicht zur Beweissicherung benötigt werden, werden diese umgehend gelöscht.
  16. Hunde bzw. andere Haustiere unserer Gäste sind willkommen und können nach Anmeldung aufgenommen werden. Hunde müssen auf dem Platz angeleint bleiben. Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass Hunde keine Gäste anfallen oder belästigen. Hunde, die nicht hören, sind an einer kurzen Leine zu halten. Manche Menschen haben Angst vor Hunden. Darauf ist vom Hundehalter vorausschauend Rücksicht zu nehmen. Auf den Zeltwiesen sind Hunde nicht zugelassen. Wenn sich Ihr Hund im Platzbereich erleichtern muss, sind die Hinterlassenschaften zu beseitigen. Unsere Gäste sind insbesondere zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der 🔗Hundeverordnung des Saarlandes verpflichtet und stellen sicher, dass ihre Angehörigen und Besucher dies ebenso tun.
  17. Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder von dem Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben nur mit Genehmigung der Platzleitung Zutritt zu unserem Campingplatz. Campinggästen ist die Ausübung eines Gewerbes nicht gestattet.